Fahrschule Exner Traunstein

Klasse AM ab sofort mit 15 Jahren

Ab sofort dürfen junge Menschen ab 15 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse AM erwerben. Den Antrag stellen und mit der Ausbildung beginnen können die Jugendlichen – wie in allen anderen Klassen – schon ab sechs Monate vor Erreichen des neuen Mindestalters, also mit 14-einhalb Jahren.

Die Inlandsklausel beachten:
Eine Einschränkung allerdings ist geblieben. Das europäische Führerscheinrecht setzt für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM einerseits grundsätzlich ein Mindestalter von 16 Jahren fest, überlässt den Mitgliedsstaaten andererseits einen Spielraum beim Mindestalter (eine Absenkung bis auf 14 Jahre oder eine Anhebung bis auf 18 Jahre). Davon macht Deutschland jetzt mittels einer nationalen Schlüsselzahl Gebrauch. Einziger Haken: Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit der (nationalen) Schlüsselzahl 195 nur im Inland, Fahrten ins Ausland sind damit also grundsätzlich NICHT erlaubt!

Quelle: Degener Verlag