Fahrschule Exner Traunstein

Schutzkleidung für Motorradfahrschüler – Pflicht seit 1.Mai 2014

Prüfungsrichtlinien:  siehe FeV  Anlage 7 Nr.  2.2.18:

Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke,
einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.

Bitte beachten:
Der Prüfer kann bei NICHTEINHALTUNG DIESES GESETZES die Praxisprüfung ablehnen! Alle Kosten sind vom Fahrschüler zu tragen!

Die oben genannte Motorrad-Ausrüstung muss bereits ab der ersten Fahrstunde getragen werden.

Außerdem benötigt jeder Schüler einen Kopfhörer mit AUX-Anschluss (kein Apple).