Ab 19. März 2019 ist bei einer Führerscheinerweiterung ein Erste-Hilfe-Nachweis nötig!
13. Verordnung zur Änderung der FeV: Erste Hilfe bei Erweiterungen
Am 19. März 2019 sind Teile der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten.
Somit muss bei jeder Erweiterung einer Fahrerlaubnis eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden, sofern beim Ersterwerb lediglich die frühere Bescheinigung über einen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (LSMU) vorlag. Die Neuregelung gilt für alle Erweiterungen, also auch z. B. für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B auf die Klasse A. Diese Bestimmung trat am 19. März 2019 in Kraft.