Wichtig für Motorrad-Interessenten von 21-24 Jahren | Führerscheinklasse A mit Schlüsselzahl 80
Klasse A mit Eintragung der Schlüsselzahl 80
Alter: 21-24 Jahre
- Beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich.
- Die Ausbildung und die Praxisprüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A
- Es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2. Es dürfen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von maximal 35 kW gefahren werden. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg. Die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
- Nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen – ohne erneute Praxisprüfung – Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW gefahren werden.
Diese Variante ermöglicht es bereits im Alter von 21 bis 24 Jahre, durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein, Krafträder der Führerscheinklasse A2 zu fahren und mit 25 Jahren automatisch – ohne weitere Praxisprüfung – Krafträder der Klasse A.
Sie absolvieren in der Fahrschule für den Führerschein der Klasse A mit SZ 80 Theorie- und Praxisunterricht wie für die Klasse A und legen die entsprechende Prüfung bereits ab, obwohl Sie das Mindestalter für den Motorradführerschein von 24 Jahren noch nicht erreicht haben. Das empfiehlt sich allerdings nur dann, wenn Sie
- das 21. Lebensjahr bereits erreicht haben
- bis zum 24. Geburtstag aber noch einige Jahre vergehen müssen
- Sie noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A2 sind, jedoch in Erwägung ziehen, diese zu erlangen
Weiter Info unter: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-a-schluesselzahl-80/