Fahrschule Exner Traunstein

Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse B

ab 18 Jahre bzw. mit Begleitung ab 17 Jahren

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen. Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW beträgt das Mindestalter mindestens 21 Jahre.

Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen, Wegfall der Bestimmung “zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen”.

Beinhaltet AM,L

Preisliste

Klasse B197

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
    ab 18 Jahre bzw. mit Begleitung ab 17 Jahren
    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen. Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW beträgt das Mindestalter mindestens 21 Jahre.

    Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen, Wegfall der Bestimmung “zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen”.

    Beinhaltet AM,L

    Preisliste

    Klasse BE

    ab 18 Jahre bzw. mit Begleitung ab 17 Jahren

    nur mit Vorbesitz der Klasse B

    Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg zG, jedoch maximal 3.500 kg zG.

    Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.

    Preisliste

    Klasse B96

    ab 18 Jahre bzw. mit Begleitung ab 17 Jahren

    nur mit Vorbesitz der Klasse B

    Klasse B mit Schlüsselzahl 96, ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

    Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.

    Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

    Preisliste

    B196

    ab 25 Jahre mit 5 Jahren Vorbesitz der Klasse B

    Klasse B mit Schlüsselzahl 196, ist keine eigene Führerscheinklasse,

    sondern eine Ausdehnung der Klasse B.

    Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung

    von bis zu 11 KW / 15 PS zu fahren.

    Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich. Die Berechtigung “B196″ gilt nur im Inland.

    Bitte beachten:

    Einen vereinfachten Aufstieg wie von A1 auf A2 und von A2 auf A gibt es

    nicht, auch keine verkürzte Ausbildung wie bei einer Erweiterung von A1 auf A.

    Da nur die Klasse B erweitert wird, wäre eine ganz normale Ausbildung erforderlich.

    Preisliste

    Klasse A (unbeschränkt)

    Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von “A2″ auf “A”, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. Wichtig für Interessenten zwischen 21 und 24 Jahre: Führerscheinklasse A mit Schlüsselzahl 80 siehe unten.

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.

    Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A2″ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

    Beinhaltet AM,A1,A2

    Preisliste

    Klasse A mit Eintragung der Schlüsselzahl 80

    Alter: 21-24 Jahre

    • Beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich.
    • Die Ausbildung und die Praxisprüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A
    • Es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen
    • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2. Es dürfen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von maximal 35 kW gefahren werden. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg. Die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
    • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen – ohne erneute Praxisprüfung – Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW gefahren werden.

    Diese Variante ermöglicht es bereits im Alter von 21 bis 24 Jahre, durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein, Krafträder der Führerscheinklasse A2 zu fahren und mit 25 Jahren automatisch – ohne weitere Praxisprüfung – Krafträder der Klasse A.

    Fazit:

    Die stufenweise Ausbildung von Klasse A2 auf Klasse A entfällt.

    Einsparung einer weiteren Fahrprüfung.

    Senkung der Führerscheinkosten.

    Preisliste

    Klasse A2 (beschränkt)

    ab 18 Jahre

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg. Die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

    Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A1″ nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich.

    Beinhaltet AM,A1

    Preisliste

    Klasse A1

    ab 16 Jahre

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.

    Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

    Sonstige Regelungen: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

    Beinhaltet AM

    Preisliste

    A2 und A Aufstieg

    Bei der Erweiterung von der Klasse A1 auf Klasse A2 bedarf es nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunk der Erteilung der Fahrerlaubnis für die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist.

    Außerdem: Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse A2, die Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer ihr entsprechenden Klasse sind, die bis zum 31.03.1980 erteilt worden ist, müssen ihre Befähigung ebenfalls nur einer praktischen Prüfung nachweisen.

    Bei der Erweiterung von der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunk der Erteilung der Fahrerlaubnis für die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist.

    Preisliste

    Klasse AM

    ab 16 Jahre

    ab 15 Jahre mit Schlüsselzahl 195 (national) d.h. bis 16 Jahre – nur im Inland gültig, Fahrten ins Ausland sind damit also grundsätzlich NICHT erlaubt!

    a) zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.

    b) Krafträder bbh max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen ( Fahrräder mit Hilfsmotor), Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

    c) dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.

    d) vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

    Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der “alten” Klassen M und S

    Preisliste

    Mofa -Prüfbescheinigung

    http://www.absperr-schilder-technik.de/artikelbilder/Verkehrszeichen_StVO_Nur_Mofas_Nr_1046_11_1046_11_kk.jpg

    ab 15 Jahre

    a) einspurige, Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

    b) zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH max. 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

    Sonstige Regelungen: ist in allen Fahrerlaubnisklassen enthalten

    (FeV § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas)

    Preisliste

    Klasse L

    ab 16 Jahre

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

    Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen

    Preisliste

    Klasse T

    ab 16 Jahre, unter 18 Jahren dürfen mit der Klasse T nur Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h gefahren werden.

    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwidigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

    Beinhaltet AM,L

    Preisliste